Aus dem Gemeinderat
Feuerwehrersatzabgaben 2021
Per 1. Januar 2021 ändert das Gesetz über den Feuerschutz. Dieses sieht neu vor, dass die Feuerwehrersatzabgabe wenigstens CHF 50 (bisher CHF 30) und höchstens CHF 700 (wie bisher) beträgt. Die Feuerwehrersatzabgaben werden jährlich mit der Steuerrechnung der kommunalen Steuerämter erhoben.
Dr. Rottmann-Fonds
Die von der Kommission Dr. Rottmann-Fonds unterbreiteten Anträge wurden vom Gemeinderat genehmigt. Da der Fonds damit ausgeschöpft ist wird die Kommission aufgelöst.
Ratskanzlei
Datum der Neuigkeit 21. Dez. 2020