Neuregelung der Zusammenarbeit mit der KESBDie Gemeinde Wittenbach gehört der Kindes- und Erwachsenenschutz-Region St. Gallen an. In dieser Region übernimmt die Stadt St. Gallen die Aufgaben des Kindes- und Erwachsenenschutzes. Die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Gemeinden der Region und der Stadt St. Gallen wird dabei mit einem Vertrag geregelt. Dieser Vertrag aus dem Jahr 2012 soll nun im Rahmen einer Totalrevision an aktuelle Gegebenheiten angepasst werden. Die Anpassungen unterliegen dabei dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist dauert bis am Montag, 18. Januar 2021. Der Vertrag liegt in dieser Zeit in der Ratskanzlei auf. Das rechtsgültige Inserat ist auf der kantonalen Publikationsplattform zu finden. Ratskanzlei Datum der Neuigkeit 8. Dez. 2020
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