Auflage Tempo-30 Oberwiesen2018 hat der Gemeinderat entschieden, auf Gemeindestrassen Tempo 30 einzuführen. Gemäss dem entsprechenden Tempo 30-Konzept wurde das Gemeindegebiet in verschiedene Zonen unterteilt. Mit dem Gebiet Oberwiesen startet nun die Umsetzung der ersten dieser Zonen. Das entsprechende Strassenprojekt der Gemeinde liegt nun vom 14. August 2020 bis 14. September 2020 öffentlich auf und kann in dieser Zeit in der Bauverwaltung des Gemeindehauses eingesehen werden. Der Plan steht zudem unter der Rubrik "Bauinformationen" auf der Internetseite www.wittenbach.ch zur Einsicht zur Verfügung. Bei der Einführung von Tempo 30 hat der Individualverkehr weiterhin Vortritt, d.h. es handelt sich nicht um eine Spielstrasse. Einsprachen können während der Auflagefrist durch schriftliche Eingabe an den Gemeinderat Wittenbach gemacht werden. Im Inserat auf der rechtsverbindlichen Publikationsplattform (Link hier) sind die entsprechenden Informationen zu finden. Mit dem Planverfahren beginnt auch die Rechtsmittelfrist gegen die Verkehrsanordnung der Kantonspolizei St. Gallen. Bauverwaltung Datum der Neuigkeit 11. Aug. 2020
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